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Landtagsvizepräsident Lothar Quanz
Bildungsabschlüsse dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen
„Es kann und darf nicht sein, dass Jugendliche keine höheren Bildungsabschlüsse erreichen können, nur weil die finanziellen Verhältnisse des Elternhauses es unmöglich machen, die Fahrtkosten zu einer Gymnasialen Oberstufe, zu einem
Beruflichen Gymnasium oder einer Fachoberschule zu bezahlen,“ begründete Quanz, Landtagsabgeordneter aus Eschwege, die Position der SPDLandtagsfraktion zu der entsprechenden aktuellen Diskussion.
Es gebe viele gute Gründe, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche zu höheren Abschlüssen geführt werden müssten. Aber für immer mehr Familien falle es schwer, die Kosten für die Fahrten zu den weiterführenden Schulen nach der 10. Klasse zu finanzieren und auch die damit verbundenen Mehrkosten für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit adäquaten Lernmitteln.
Um dem entgegen zu steuern, habe die SPD-Landtagsfraktion ein „Hessisches Ausbildungsförderungsgesetz“ vorgelegt. Es soll den Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien helfen, einen Bildungsgang, der zur Hochschulreife führt, erfolgreich abzuschließen.
Kern des Gesetzes sei eine finanzielle Unterstützung der betroffenen Schülerinnen und Schüler in Höhe von monatlich 50 bzw. 100 Euro ab dem Schuljahr 2011/2012, aus denen Kosten für Schulzwecke beglichen werden können. Dazu zählten neben Fahrtkosten zur Schule auch Lernmittel wie Arbeitshefte und Aufgabensammlungen, Fachliteratur, Arbeitsmaterialien oder auch Kosten für die häuslichen Vorbereitungen wie Gebühren für einen Internetzugang.
Der Kreis der Schülerinnen und Schüler, die einen solchen Zuschuss erhalten können, ergebe sich aufgrund der Gesetzeslagen, auf denen das Schüler-Bafög beruhe. Der SPD Gesetzentwurf für Hessen schließe dabei jedoch eine wesentliche Lücke: Den o.a. Zuschuss können danach auch die Schülerinnen und Schüler erhalten, die im Elternhaus wohnen, die bisher von den Bafög-Leistungen ausgeschlossen seien.
„Die jeweiligen Schul- und Sozialhilfeträger, nämlich die Landkreise, können den Kreis der Anspruchs-berechtigten schnell ermitteln und in einem einfachen Verwaltungsverfahren für unbürokratische Hilfe sorgen. Für diese Tätigkeiten werdensie nach dem Konnexitätsprinzip durch finanzielle Zuschüsse des Landes entschädigt,“ ergänzte Quanz.
Für den Werra-Meißner-Kreis gebe es erste vorläufige Schätzungen, nach denen zwischen 100 und 150 Schülerinnen und Schüler in den Genuss einer solchen neuen Landesförderung kommen könnten. „Bereits ab dem kommenden Schuljahr 2011/2012 können wir damit zahlreichen Jugendlichen helfen, dass sie ihren Wunsch nach einem höheren Bildungsabschluss realisieren können. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit und zu mehr Chancengleichheit. Ich werbe ausdrücklich bei den Abgeordneten der Regierungskoalition von CDU und FDP dafür, den Gesetzentwurf der SPD zu unterstützen und nicht abzulehnen,“ so
Quanz abschließend.












