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Dieter Franz

Land Hessen und Genehmigungsbehörden
in der Pflicht

Stromleitung Wahle-Mecklar

„Als direkt gewählter Abgeordneter aus der Region trete ich dafür ein, dass die Belastung der Bevölkerung durch die geplante 380kV-Stromleitung so gering wie möglich ist!“, sagte der Landtagsabgeordnete Dieter Franz, der zugleich aktiv im Vorstand der Bürgerinitiative „Keine 380kV-Freileitung im Werra-Meißner Kreis e.V.“ ist.

Dies sei um so notwendiger, weil das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) des Bundes erlaubt, dass 380kV-Freileitungen mit 60 bis 80 Meter hohen Masten, nur einen Abstand von 400 Metern zur Wohnbebauung einhalten müssen.

Auf Betreiben der SPD-Abgeordneten aus der Region wird die SPD daher einen Antrag in den Landtag einbringen. „Wir fordern in dem Antrag die Genehmigungsbehörden auf, in Fällen von unvermeidbaren Siedlungsannäherungen nur die jeweils eingriffsärmere Ausbautechnik zu genehmigen. In der Regel ist das die Erdverkabelung!“, erläuterte der Abgeordnete.

„Zum Wohle der ansässigen Bevölkerung muss die Landesregierung alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Erdverkabelung in allen sensiblen Bereichen zum Einsatz kommt. Netzbetreiber und Genehmigungsbehörden sind nun am Zuge, die berechtigten Bedenken der Bevölkerung aufzunehmen und die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu deren Schutz zu nutzen“, so Franz abschließend.

Antrag der Fraktion der SPD betreffend zur verstärkten Erdkabelnutzung beim Netzausbau

D e r L a n d t a g w o l l e b e s c h l i e ß e n :

1. Der Landtag stellt fest, dass insbesondere der Ausbau der Off-Shore-Windkraft einen Ausbau der deutschen Stromnetze erforderlich macht, der für dezentrale Anlagen der Erneuerbaren Energien nicht in diesem Umfang erforderlich wäre.

2. Der Landtag stellt fest, dass das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) für den Streckenabschnitt Wahle-Mecklar die Erprobung der Erdverkabelung als Pilotstrecke ermöglicht. Damit kann Teilerdverkabelung in Siedlungsnähe beantragt und genehmigt werden. Den Übertragungsnetzbetreibern stehen damit ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung, um mindestens Wohnbereiche bei unvermeidbaren Trassenannäherungen von Belastungen durch Freileitungen frei zu halten und Erdkabel zu errichten.

3. Der Landtag fordert die Übertragungsnetzbetreiber auf:
• anzuerkennen, dass der dringend erforderliche beschleunigte Netzausbau nur ohne Verzögerungen umgesetzt werden kann, wenn die Übertragungsnetzbetreiber die Betroffenheit der Bevölkerung ernst nehmen und bereits im Vorfeld schon auf Widerstände eingehen,
• die im EnLAG geschaffenen Möglichkeiten zur Teilverkabelung in den Anträgen auszuschöpfen und Erdverkabelungen zu beantragen,
• die im EnLAG vorgesehene Kostenübernahme für Erdverkabelung durch die Bundesnetzagentur auszuschöpfen,
• die Anträge in den Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren nach diesen Vorgaben zu er- und überarbeiten.

4. Der Landtag erwartet,
• dass die Genehmigungsbehörden des Landes in den Fällen der unvermeidbaren Siedlungsannäherungen nur die jeweils eingriffsärmere Ausbautechnik genehmigen. Dies ist in aller Regel die Erdverkabelung.
• dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit Erdverkabelung in allen sensiblen Bereichen zum Einsatz kommt.

Begründung:

Hessen ist als Transitland besonders betroffen, da der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Offshore Bereich der Nordsee die Durchleitung in die südlich gelegenen Ballungszentren Deutschlands bedingt.
Zur Konfliktminimierung zwischen Anrainern und Netzbetreibern sind die Abstandsbereiche zur Wohnbebauung im Innen- und im Außenbereich von Störungen freizuhalten. Ziel muss sein, die gesetzlichen Vorgaben für Erdverkabelung voll auszuschöpfen.