Service

Aktuelles

SPD-Fraktion unterstützt Klage gegen das Land

14. Februar 2011

In einer Pressemeldung teilt der Fraktionsvorsitzende der SPD im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises, Lothar Quanz, mit, dass seine Fraktion eine mögliche Klage des Werra-Meißner-Kreises gegen das Land Hessen vor dem Staatsgerichtshof unterstützt, um klären zu lassen, dass das Land gegen die Verfassung verstößt. Bereits im April des letzten Jahres habe der Kreistag über einen Antrag von SPD und FDP entschieden, dass der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises den Kreisausschuss bittet zu prüfen, welche rechtlichen Schritte zu gehen sind, damit das Land Hessen nicht zusätzlich in die Taschen der Kreise hineingreift. Hintergrund ist, dass das Land beschlossen hat in diesem Jahre aus dem Kommunalen Finanzausgleich rd. 340 Millionen den Städten, Gemeinden und Kreisen wegzunehmen und in den originären Landeshaushalt einzustellen. Bereits damals sah die SPD-Kreistagsfraktion darin eine kommunalfeindliche Haltung. In dem Antrag wurde damals darauf hingewiesen, dass das Land dabei sei gegen den Art. 137 der Hess. Verfassung zu verstoßen. Dieser Artikel schreibt vor, dass das Land „den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung ihrer eigenen und übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleiches zu sichern“ hat. Der Hessische Landkreistag hat in dieser Woche beschlossen, dass ein oder auch mehrere Landkreise nunmehr vor den Staatsgerichtshof ziehen sollen. „Ich sehe in diesem Beschluss eine große Gemeinsamkeit über alle Parteigrenzen hinweg. Der Landkreistag möchte vor dem Staatsgerichtshof klären lassen, dass die Maßnahmen des Landes gegen die Verfassung verstoßen. Alle Landkreise in Hessen sind enorm verschuldet, sie können aus eigener Gestaltungskraft das Defizit nicht auffangen. Alle Maßnahmen, die diese Situation weiter verschärfen oder das Defizit weiter vergrößern, müssen deshalb unterbleiben. Das Land verstößt offensichtlich gegen Geist und Buchstaben der Hessischen Verfassung. Dies gilt es zu klären und wir sind gerne bereit dies zu unterstützen“, erklärte Quanz. Er gehe davon aus, dass der Werra-Meißner-Kreis nicht alleine klage. Gleichwohl sei es aber eine Würdigung der langjährigen Politik, begonnen von Eitel O. Höhne über Dieter Brosey bis jetzt zu Landrat Stefan Reuß, dass gemeinsam mit der SPD-Fraktion immer eine solide und sparsame Politik gemacht worden sei. Nunmehr werde durch den Landkreistag bescheinigt, dass der Werra-Meißner-Kreis prädestiniert sei, eine solche Klage zu führen, weil die Finanzpolitik zeige, dass der Kreis seine Hausaufgaben sehr wohl immer gemacht habe, dass das Land aber die Einnahmen für den Kreis nicht so gestaltet, dass er auch seine Aufgaben erfüllen kann.

„Wir sehen unsere Politik darin bestätigt, dass wir in all den zurückliegenden Jahren mit einem sparsamen Haushalt die politischen Handlungsmöglichkeiten des Kreises genutzt haben. Wir haben Akzente gesetzt in der Schulpolitik, in der Energiepolitik, in der Politik für Familien und für das Ehrenamt. Gleichwohl stoßen wir immer wieder an Grenzen, weil die finanziellen Mittel, die uns das Land zur Verfügung stellt, nicht ausreichen, um die gesetzlichen Auflagen auch zu erfüllen. Deshalb bedarf es einer Klärung vor dem Staatsgerichtshof. Wir unterstützen dabei den Kreisausschuss und Landrat Reuß mit allen politischen Möglichkeiten, die die SPD-Fraktion im Kreistag hat“, ergänzte Quanz.