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Dieter Franz unterstützt Klage der Landkreise

15. Februar 2011

Als „Beweis für die skandalöse Kommunalfeindlichkeit der Landesregierung“ hat der Landtagsabgeordnete Dieter Franz die Ankündigung des Hessischen Landkreistages bezeichnet, dass einzelne Landkreise wegen unzureichender Finanzausstattung nun gegen das Land vor den Staatsgerichtshof ziehen.

„Das zeigt, wie groß die Not der Kommunen ist, wenn die Landkreise nun zum letzten Mittel greifen und klagen. Beim kommunalen Finanzausgleich greift das Land den Kommunen kräftig in die Tasche und dann macht die Finanzaufsicht in der Folge Auflagen auf Kosten der Bürger. Gebührenerhöhungen und Einsparungen sind die Folge, die gerade Bürgerinnen und Bürger in den ländlichen Räumen am deutlichsten Spüren“, erläuterte der Abgeordnete.

Daher halte die SPD-Fraktion die Verfassungsklage für absolut berechtigt und begrüßenswert. Seit Amtsantritt Kochs im Jahre 1999 bis heute habe die Landesregierung den Kommunen insgesamt gut und gerne zwei Milliarden Euro entzogen und immer wieder neue Aufgaben übertragen, ohne die notwendigen Geldmittel dafür bereit zu stellen. Als negativen Höhepunkt bezeichnete der SPD-Politiker das den Kommunen zugemutete Sonderopfer in Höhe von 344 Millionen Euro ab diesem Jahr.

„Mit dieser Praxis muss endlich Schluss sein, und da hilft letztendlich nur eine höchstrichterliche Korrektur“, so Franz abschließend.