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Betr.: Pläne zur Schließung von Staatlichen Schulämtern

Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

mit Sorge um den Erhalt des Staatlichen Schulamts für den Werra-Meißner-Kreis und den Kreis Hersfeld-Rotenburg in Bebra melde ich mich bei Ihnen zu Wort.

Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, dass bei einer Reform und der damit verbundenen Zusammenlegung bzw. Konzentration von Staatlichen Schulämtern auf weniger Standorte unser Schulamt in Bebra erhalten bleibt.

Auch wenn die folgenden Argumente unvollständig sind und noch weitere gute Gründe für den Erhalt dieses Standortes sprechen, möchte ich auf Folgendes hinweisen:

• Gerade in ländlichen Regionen und den damit verbundenen großen Entfernungen ist es wichtig, dass einigermaßen wohnortnah die Serviceangeboten des Staatlichen Schulamts für Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer vorgehalten werden.

• Wir haben uns gerade erst daran gewöhnt, dass die beiden Landkreise nur ein gemeinsames Schulamt haben. Wir waren über Jahrzehnte gewohnt, dass die Wohnortnähe und damit die enge Verbundenheit mit all den Problemen und Aufgaben, die durch die Staatlichen Schulämter zu bewältigen sind, für alle Beteiligten von Vorteil sind. Das Schulamt in Bebra hat sich bewährt und hat eine eigene Identität entwickelt.

• Eine weitere Zusammenlegung von Staatlichen Schulämtern wird die Präsenz der Schulaufsichtsbeamten und der Psychologen sowie aller weiteren fachlichen Dienste weiter einschränken und gefährdet damit die Qualität und Akzeptanz der geleisteten Arbeit.

• Gerade wenn es gilt, unsere Schulen weiter zu entwickeln z.B. in Richtung der Selbstständigen Schule sind sie auf Rat und Tat und Unterstützung durch die Staatlichen Schulämter vor Ort angewiesen.

• Mit ihren vielfältigen Aufgaben z.B. in der Beratung, Fortbildung und der Diagnostik und insbesondere dann, wenn es gilt, Schülern in schwierigen Situationen zu helfen, sind z.B. die Schulpsychologen wohnortnah eine wichtige Voraussetzung zur Unterstützung der Eltern, der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte.

• Im Entwurf des Schulgesetzes ist vorgesehen, dass die Inklusion vorangetrieben werden soll. Gerade bei dieser wichtigen Reform ist die Unterstützung durch die fachliche Beratung der Staatlichen Schulämter vor Ort zwingend notwendig.

• Weitere Gründe sind z.B. dass mit erheblichem finanziellem Aufwand der Standort in Bebra erst vor wenigen Jahren fertig gestellt wurde, dass eine räumliche Verbindung mit dem Studienseminar für Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen vorgesehen ist u.a.m.

• Last but not least gilt es gerade in strukturschwachen Regionen möglichst viele Arbeitsplätze vorzuhalten, bei denen der Staat bzw. das Land Hessen direkt als Arbeitgeber auftritt. Deshalb ist es nicht zu akzeptieren, dass rd. 45 qualifizierte Arbeits- und sieben Ausbildungsplätze bei einer Schließung des Standortes verloren gehen. Hier ist das Land in besonderer Verpflichtung zur Bereitstellung von sicheren Arbeitsplätzen.

 

Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

bei allen weiteren Überlegungen zu einer Strukturreform der Staatlichen Schulämter darf ich Sie herzlich darum bitten, die angeführten Argumente zu gewichten und von einer Schließung des Standortes Bebra in jedem Falle abzusehen.

Mit besorgen Grüßen verbleibe ich

Ihr

Lothar Quanz