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Kartellverfahren gegen Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen – Absprachen zu Lasten der Kommunen und des Landes!
„Dass vom Bundeskartellamt erhobene Bußgeld gegen namhafte Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen in Höhe von 20,5 Millionen Euro wegen unzulässiger Preis- und Quotenabsprachen ist ein alarmierender Vorgang!“, sagte der Landtagsabgeordnete Dieter Franz, der auch Feuerwehrpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion ist.
„Da nicht ausgeschlossen werden könne, dass die finanziell ohnehin stark belasteten Kommunen durch die Preisabsprachen der Hersteller, die zusammen zirka 90% des Marktes beherrschen, finanziell geschädigt worden sind, sind die einzelnen Bestellvorgänge von Feuerwehrfahrzeugen seit 2001 zu überprüfen. Gemeinsam mit dem Land Hessen muss dabei geklärt werden, ob und in welchem Umfang die Kommunen Schadensersatz gegenüber den betroffenen Fahrzeugherstellern geltend machen können,“ forderte der Sozialdemokrat.
Dabei sei in Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die die Bekämpfung von Korruption vor allem zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Bereitschaft der marktbeherrschenden Hersteller, überzahlte Preise angemessen zurück zu erstatten und organisatorische Veränderungen nachzuweisen, erfüllt würden, damit die Firmen an künftigen Vergabeverfahren des Landes überhaupt teilnehmen könnten, so Franz weiter. Auch hier bedürften die Kommunen der aktiven Unterstützung des Landes.
Außerdem sei das Land auch gegenüber den Städten und Gemeinden in der Pflicht, gemeinsam zu verhindern, dass die Hersteller versuchten, die Bußgeldzahlungen durch erhöhte Marktpreise auf die öffentliche Hand wieder umzulegen.“, erläuterte Franz.
Über das Vorgehen der Landesregierung bei diesem Thema will sich die SPD nun mit Hilfe eines Berichtsantrages ausführliche Informationen verschaffen.
Insbesondere ob und welche Konsequenzen vor dem Hintergrund der bestehenden Vergaberichtlinien gezogen werden müssen und ob das Land gemeinsam mit den Kommunen Schadenersatzansprüche geltend machen will, wollen die Sozialdemokraten wissen.
„Es handelt sich hier nicht um ein Kavaliersdelikt der Firmen, sondern um ein schweres Vergehen zum Nachteil der hessischen Kommunen und ihrer Bevölkerung. Schließlich geht es hier um die Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger, die ein Recht auf faire und nicht abgesprochene Preise haben!“, so Franz abschließend.











