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Anhörung zur Hessischen Gemeindeordnung belegt Kommunalfeindlichkeit der Landesregierung

Neufassung der Hessischen Gemeindeordnung

„Die umfangreiche Anhörung zur Änderung der Hessischen Gemeinde- und Landkreisordnung zeigt wieder einmal, dass CDU und FDP elementare Interessen der hessischen Kommunen missachten und rückwärtsgewandt agieren“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete, Dieter Franz.

Die Anzuhörenden, die die Interessen der Kommunen vertreten und sich für zukunftsorientierte Rahmenbedingungen eingesetzt haben, kritisierten sehr nachdrücklich, dass die vorgelegten Vorstellungen der Regierungsfraktionen die ansonsten von allen gesellschaftlichen Kräften forcierte Energiewende, den Energiegipfel der Landesregierung und die Kommunalisierung der Energieversorgung blockierten. Deshalb sei es dringend erforderlich den Handlungsspielraum der Kommunen im Interesse der Bevölkerung insbesondere zugunsten der Energieversorgung und der Breitbandversorgung zu erweitern. Dies könne durch eine Änderung des §121 der HGO geschehen, in dem geregelt ist, in welchen Fällen sich eine Kommune wirtschaftlich betätigen darf.

Desgleichen stieß auf breite Ablehnung, dass die Mehrheit von CDU und FDP die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise in der aktuellen finanziellen Notlage nicht aktiv unterstützte, sondern den Kommunen immer wieder zusätzliche Beschränkungen auferlegte. So solle die Möglichkeit der Kommunen, Defizite verantwortungsbewusst durch Kassenkredite aufzufangen, durch die Einführung eines Genehmigungsvorbehalts erschwert werden. Dies sei, so Franz, bei allen beteiligten Kommunalvertretern auf Unverständnis und Widerstand gestoßen.

Zusätzlich wies der Sozialdemokrat darauf hin, dass CDU und FDP auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger offenbar völlig aus den Augen verloren hätten. So greife Regelung zur Erleichterung von Bürgerbegehren viel zu kurz und eine Entlastung für den Einzelnen, die sich durch die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ergeben würde, werde völlig ausgeschlossen.

Franz kündigte deshalb an, dass die SPD die zahlreichen Anregungen aus dem Anhörungsverfahren aufgreifen und entsprechende Änderungen im Interesse der hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie der Bevölkerung auf den Weg bringen werde.