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Kommunen sollen sich wirtschaftlich betätigen können

CDU kann im Hessischen Landtag für die Energiewende stimmen

„Wenn es die CDU-Vertreter ernst meinen mit der Energiewende, müssen sie im Hessischen Landtag bei der Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) dem SPD-Entwurf zustimmen, damit die Kommunen sich tatsächlich wirtschaftlich gerade auch im Energiebereich betätigen können. Lippenbekenntnisse dazu reichen nicht aus. Der von CDU und FDP im Hessischen Landtag vorgelegte Entwurf ist völlig ungeeignet, dass die Kommunen wirklich selbstständig handeln können bei der Energieerzeugung, bei dem Energietransport und damit dem Unabhängig-Werden von den großen Stromkonzernen“, erklärte Lothar Quanz, Fraktionsvorsitzender der SPD im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises und Vizepräsident des Hessischen Landtags. Quanz bezog sich damit auf eine Presseerklärung von CDU-Vertretern aus der Region.

Die im Hessischen Landtag von den Regierungsfraktionen vorgelegte Änderung der HGO erleichtere nicht die wirtschaftliche Betätigung durch die Kommunen, sondern erschwere sie sogar.

Die Sonderrechte für private Unternehmen seien endlich abzuschaffen und den Kommunen sei zum Zweck der Daseinsvorsorge ein Engagement in den Bereichen der Energieerzeugung, der Energie- und Breitbandversorgung, der Wasserversorgung, dem Sozial- und Wohnungswesen sowie der Wirtschaftsförderung zu ermöglichen.

Insbesondere die Beschränkung der Energieverteilung auf thermische Energie und die Zwangsbeteiligung privater Dritter mit mindestens 50% sowie eine bürokratische und rechtlich angreifbare vorhergehende Markterkundung seien ein deutlicher Rückschritt.

Mit der von CDU und FDP im Hessischen Landtag eingebrachten Änderung des § 121 HGO (kommunalwirtschaftliche Betätigung) solle lediglich die Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien sowie das Einspeisen in bestehende Netzstrukturen ermöglicht werden. Energieverteilung über Netze und der Energievertrieb werden entkommunalisiert.

Kommunen würden auch bei der Erzeugung gegängelt: 50 Prozent Zwangsbeteiligung privater Dritter an Gemeindeunternehmen per Landesgesetz sei falsch. „Die Kommune selbst soll entscheiden, ob und in welchem Umfang private Dritte beteiligt werden sollen“, forderte Quanz.

Das Hauptgeschäft kommunaler Energieerzeugung werde unmöglich gemacht: Es soll lediglich die wirtschaftliche Beteiligung an der Verteilung von Wärme (thermischer Energie) gestattet werden. Und dies auch nur, wenn sie mit regenerativen Energiequellen erzeugt worden seien. Der Betrieb kleinerer Gaswerke sowie die Verteilung des darin erzeugten Stroms sollen künftig damit ausscheiden.

Neugründungen von Stadtwerken und Gemeinschaftsunternehmen unter kommunaler Führung würden erheblich erschwert: Die Verteilung von Strom durch kommunale Unternehmen sei nach der Gesetzesinitiative von CDU und FDP nicht gestattet. Gerade der Beteiligung an Stromnetzen komme aber eine wesentliche Bedeutung zu. Das Gleiche gelte für die überregionale Erzeugung von Strom aus regenerativen Quellen.

„Kommunale Aktivitäten werden durch neues Klagerecht privater Wettbewerber im Keim erstickt: Den Koalitionsfraktionen geht es nicht um eine zukunftsorientierte Absicherung der Energieerzeugung und –versorgung auf kommunaler Ebene, sondern es steht der Schutz vermeintlicher privater wirtschaftlicher Interessen im Vordergrund“, kritisierte Quanz.

„Die SPD im Hessischen Landtag und im Werra-Meißner-Kreis sehen in der Energiewende eine große Chance für die kommunale Energieproduktion und -versorgung. Dezentrale Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien macht Kommunen und Verbraucher unabhängiger von großen Energieversorgern, kann durch neue Einnahmen ein wesentlicher finanzieller Beitrag zur Stabilisierung der Finanzen in den Kommunen sein. Bürgerinnen und Bürger können sowohl bei der Planung als auch bei der wirtschaftlichen Betätigung sich entsprechend beteiligen, Geld bleibt damit im Kreis und wandert damit nicht in die Taschen der Energieriesen“, so Quanz abschließend.