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Landrat Stefan Reuß wendet sich wegen der Schließung der Institutsambulanz für Psychiatrie und Psychotherapie an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr

Die sehr kurzfristige Schließung der Institutsambulanz für Psychiatrie und Psychotherapie zum 31.12.2011 durch die Nichtverlängerung der Genehmigung zum Betrieb einer Zweigpraxis in Hessisch Lichtenau hat Landrat Stefan Reuß nun zum Anlass genommen, sich an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zu wenden.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass zum 01.01. d. J. das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz Versorgungsstrukturgesetz, in Kraft getreten ist, womit die Niederlassung von Haus- und Fachärzten gerade im ländlichen Raum gefördert werden soll, veranlassen ihn, tätig zu werden. In seinem Schreiben an Bundesminister Bahr bittet Landrat Reuß darum, dass dieser sich selbst dieses speziellen Falles annimmt, da dieser exemplarisch aufzeige, wie im ländlichen Raum die Situation tatsächlich aussieht. In seinem Schreiben an Minister Bahr heißt es wörtlich:

"Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung im Dezember des vergangenen Jahres wurde signalisiert, dass insbesondere die Versorgung des medizinischen Angebotes im ländlichen Raum und insbesondere auch die Niederlassung von Haus- und Fachärzten erleichtert werden soll.

Nunmehr wende ich mich hilfesuchend an Sie, um aufzuzeigen, dass es gerade hier im Werra-Meißner-Kreis ein erhebliches Problem gibt in der Fragestellung Genehmigung von Zweigpraxen und unserer psychiatrischen Institutsambulanz. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat den Antrag des Klinikums Werra-Meißner GmbH zur Fortführung einer Zweigpraxis zur Sicherstellung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung in der Region um Hessisch Lichtenau abgelehnt.

Kurz zur Darstellung: Das Klinikum Werra-Meißner ist ein 100 % kommunales Krankenhaus. Wir sind sehr stolz darauf, dass wir aus einer wirtschaftlichen Schieflage in 2006 aus eigener Kraft es geschafft haben, unser kommunales Krankenhaus wieder in eine wirtschaftlich tragfähige Situation zurückzuführen und damit die stationäre medizinische Versorgung bei uns im Werra-Meißner-Kreis sicherzustellen.

Derzeit betreiben wir an zwei Standorten in Eschwege und Witzenhausen, beide Städte liegen ca. 30 km auseinander, unsere Krankenhausstandorte. Darüber hinaus betreibt unser Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie eine psychiatrische Institutsambulanz in Hessisch Lichtenau. Diese Stadt wiederum ist ebenfalls rd. 30 km von den beiden Krankenhausstandorten entfernt. Dort werden derzeit rd. 500 Patientinnen und Patienten behandelt. Aufgrund eines Urteils des Sozialgerichtes Marburg bezieht sich die Kassenärztliche Vereinigung darauf, dass Zweigpraxen zukünftig nicht mehr fortgeführt werden dürfen.

Vor wenigen Wochen wurde nunmehr das Gesundheitsstrukturversorgungsänderungsgesetz durch den Deutschen Bundestag verabschiedet.

Zum 31.12.2011 mussten wir nun unsere Institutsambulanz schließen. Dies wirft nicht nur erhebliche Probleme organisatorischer Art auf, sondern insbesondere werden damit die Patientinnen und Patienten vor fast unlösbare Probleme gestellt. Die großen Distanzen zwischen den einzelnen Standorten machen es kaum möglich, dass die Patientinnen und Patienten versorgt werden können und dies ist das eigentliche Problem im ländlichen Raum.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich dieses speziellen Falles einmal annehmen würden, weil er sehr exemplarisch aufzeigt, wie im ländlichen Raum die Situation tatsächlich aussieht. Vielleicht können Sie aus Ihrer Sicht aber auch gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung deutlich machen, dass entweder die Rechtslage mittlerweile eine andere ist oder aber Sie nehmen gerade dieses Beispiel auf, um im Gesetzgebungsprozess weitere Änderungen vorzunehmen, um damit den ländlichen Raum zu stärken.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die aus der Praxis geschilderten Situationen aufnehmen könnten, um hier gerade die Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern."

"Mit Blick auf die drohende Nichtverlängerung der Kinder- und Jugendpsychiatriepraxis in Witzenhausen zum 30.09.2012 besteht dringend Handlungsbedarf, sich dieses Thema insgesamt anzunehmen. Auch der Gesetzgeber steht in der Verpflichtung, möglicherweise weitere Änderungen vorzunehmen, damit tatsächlich die Versorgung der Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum verbessert werden kann", so Reuß abschließend.