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Kreistagsfraktionen der SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen: Klarstellung zum kartellrechtlichen Verfahren

Durch Veröffentlichungen in der Presse ist der irreführende Eindruck entstanden, dass die Gesundheitsholding Nordhessen aus Kassel in den Verhandlungen mit dem Kartellamt angeboten habe, die kardiologische oder die chirurgische Abteilung am Kreiskrankenhaus Eschwege zu schließen. Diese falsche Darstellung muss korrigiert und die damit einhergehende Verunsicherung der Bevölkerung im Werra-Meißner-Kreis aufgeklärt werden. Es ging zu keinem Zeitpunkt um eine Reduzierung des medizinischen Angebots in Eschwege, es ging nie um den Verzicht auf die Kardiologie oder Chirurgie, im Gegenteil: Die medizinische Stärkung der Kardiologie und ihre dauerhafte Aufwertung in Eschwege waren das Ziel eines Angebots an das Kartellamt.

Durch die Ankündigung des Bundeskartellamtes, den Kauf- und Übertragungsvertrag zwischen der Gesundheit Nordhessen Holding AG (Käuferin) und dem Werra-Meißner-Kreis und dem Zweckverband Kreis- und Stadtkrankenhaus Witzenhausen nicht zu billigen, entstand die Notwendigkeit, Stellungnahmen gegenüber dem Kartellamt abzugeben. Aufgefordert wurde zudem zur Unterbreitung von Vorschlägen, mit welchen möglichen Auflagen das Bundeskartellamt doch eine Genehmigung erteilen könnte. Ziel sollte sein, dass die vom Kartellamt unterstellte marktbeherrschende Stellung nicht weiter ausgebaut würde.

Hintergrund:

Das Bundeskartellamt hat angenommen, dass es zu einer marktverstärkenden Situation im Werra-Meißner-Kreis mit dem Verkauf der Gesundheitsholding Werra-Meißner GmbH in Höhe von 94% an die GNH kommen würde. Damit würde die ohnehin bestehende (und historisch gewachsene) Marktstellung von rund 50% um vom Kartellamt geschätzte weitere 7,5 % weiter anwachsen. Die Käuferin (GNH) sollte daher unterbreiten, mit welchen möglichen Auflagen doch ein Kauf zustande kommen könnte.

Hierzu unterbreitete die GNH zwei Vorschläge, die ausschließlich aus kartellrechtlichen Gründen zu betrachten und somit lediglich unter gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten sind.

Um die marktverstärkende Stellung nicht weiter auszubauen bot die GNH an, die chirurgische oder kardiologische Abteilung am Krankenhaus Eschwege aus dem Konzern auszugliedern und durch einen anderen Betreiber weiterführen zu lassen.

Daher mussten Gespräch geführt werden mit regionalen Anbietern, die ein Interesse an den beiden Abteilungen haben könnten. Für den Bereich der Chirurgie konnte keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Für den Bereich der Kardiologie boten sich das Herzkreislaufzentrum Rotenburg und die Universitätsklinik Göttingen an.

Mit beiden Einrichtungen wurden Gespräche geführt. Letztlich bot sich allerdings nur eine Variante mit der Universitätsklinik Göttingen (UNIKG) an, da hierzu bereits gute Verbindungen bestehen und dadurch auch der Status des Akademischen Lehrkrankenhauses in Eschwege gesichert werde könnte.

Somit sah das gesellschaftsrechtliche Lösungsmodell folgendermaßen aus:

Die Uniklinik Göttingen übernimmt gesellschaftsrechtlich die Abteilung Kardiologie des Kreiskrankenhauses Eschwege und gründet eine neue Gesellschaft, die den Betrieb der Kardiologie im Kreiskrankenhaus Eschwege führt.

Ärztliches und pflegerisches Personal wären durch das Kreiskrankenhaus Eschwege im Rahmen eines Gestellungsvertrages für die neue Gesellschaft tätig geworden. Ebenso hätte die neue Gesellschaft das medizinische Gerät und die Räumlichkeiten im Kreiskrankenhaus Eschwege angemietet.

 

Was würde sich für die Patienten ändern?

Faktisch gar nichts. Lediglich die Abrechnung würde über die neue Gesellschaft vorgenommen werden.

 

Was würde sich für das Personal ändern?

Gar nichts, da es weiterhin angestellt wäre bei der Kreiskrankenhaus Eschwege GmbH und lediglich im Rahmen einer Gestellung für die neue Gesellschaft tätig würde.

 

Was würde sich für das Krankenhaus ändern?

Nichts, außer dass es einen neuen Betreiber in den Räumlichkeiten geben würde. Die Investitionen in der baulichen Zielplanung würden genauso vorangetrieben werden.

Die bisher im Krankenhausplan ausgewiesenen Betten würden selbstverständlich in Eschwege verbleiben und auf die neue Gesellschaft übergehen (nicht auf Kassel!).

 

Hätte das Kreiskrankenhaus Vorteile?

Eindeutig ja, da somit der Status des Akademischen Lehrkrankenhauses langfristig gesichert würde und somit der ärztliche Nachwuchs hier weiterhin ausgebildet werden könnte.

Außerdem könnte die schon jetzt bestehende Kooperation mit der UNIKG vertieft werden (Dr. habil. Schott kommt übrigens von der UNIKG).

 

Würde das UNIKG nicht ein Interesse haben, die Fälle nach Göttingen zu ziehen?

Nein, da die Transportzeiten von Eschwege nach Göttingen zu lang sind, macht es gerade Sinn, eine Dependance in Eschwege zu unterhalten.

 

Was für ein Interesse sollte die Gesundheit Nordhessen an diesem Konstrukt haben?

  1. Die kartellrechtliche Genehmigung könnte erreicht werden.
  2. Die Kooperation mit Göttingen könnte vertieft werden, mit Blick auf die Herzchirurgie.
  3. Es wäre eine wirtschaftliche Grundabsicherung für eine Abteilung und würde feste Einnahmen generieren.

 

Warum hat das Kartellamt diesen Vorschlag nicht akzeptiert?

Da das Kartellamt der Auffassung ist, dass sich nicht ausreichend abgrenzen läßt, welche Fälle rein kardiologisch und welche rein internistisch zu versorgen sind. Daher lautet seine Begründung, dass die Marktverstärkung hierdurch nicht gelöst werden könnte.

 

Was passiert überhaupt mit den Patienten, wenn es zu einer Übernahme der beiden Kreiskrankenhäuser in Eschwege und Witzenhausen kommt? Werden diese stärker nach Kassel verlegt?

Nein, das beweisen eindeutig auch die Zahlen der Krankenhäuser aus dem Landkreis Kassel, welche in den letzten Jahren ebenfalls mit den Städtischen Kliniken in Kassel fusionierten. Letztlich entscheidet auch der Patient selbst.

Kassel hat ein großes Interesse an starken Standorten vor den Toren Kassels, weil damit auch die Konkurrenz innerhalb Kassels beeinflusst wird.

Außerdem ist aus medizinischen und wirtschaftlichen Erwägungen überhaupt kein Interesse vorhanden, die Patienten ständig irgendwelchen Transporten auszusetzen.

Es bleibt festzustellen, dass außerdem dieser Vorschlag einer gesellschaftsrechtlichen Änderung nur dann umgesetzt werden kann, wenn der Verkäufer dem zustimmt. Da es sich um eine Änderung des Kauf- und Übertragungsvertrages gehandelt hätte, wäre ohnehin eine Befassung im Kreistag notwendig gewesen, so wie alle Veränderungen im Leistungsangebot des Gesundheitsholding Werra-Meißner immer nur mit Zustimmung des Verkäufers also des Werra-Meißner-Kreises möglich sind.

 

Was sonst noch wichtig ist:

CDU und FWG forderten im Kreistag, dass der Werra-Meißner-Kreis möglichst sofort in neue Verkaufsverhandlungen eintreten sollte. SPD, FDP und Grüne lehnten dies ab. Aus guten Gründen:

  1. Die momentane wirtschaftliche Entwicklung in beiden Häusern verläuft äußerst positiv. Dies ist das Verdienst des medizinischen und pflegerischen Personals in beiden Häusern aber auch der neuen Geschäftsführung. Die Belegschaften in beiden Häusern wünschen sich, dass man in einer beruhigten Phase wie bisher weiterarbeiten könne und nicht durch neue Verkaufsverhandlungen Verunsicherungen auslöst und in die öffentliche Diskussion gerät.
  2. Bevor kartellrechtlich nicht abschließend geklärt ist, welche Partner überhaupt für Eschwege und Witzenhausen in Frage kommen können, machen übereilte erneute Verkaufsverhandlungen überhaupt keinen Sinn.
  3. Wer jetzt die Verkaufsoption mit Kassel aufgibt, dem bleibt nur noch der Weg in eine private Trägerschaft. Nach einer kartellrechtlichen Klärung wollen wir aber möglichst alle Optionen offen halten, um bei späteren möglichen Verkaufsverhandlungen ein optimales Ergebnis für die zukünftige Entwicklung an beiden Standorten zu erzielen.